OPD-Regelwerk in der Version 14.2 veröffentlicht

Die Streitkultur e.V. verwaltet das von ihr 2001 erfundene Format der Offenen Parlamentarischen Debatte. Vergangene Woche hat die Regelkommission – bestehend aus Dario Werner (DC Hamburg), Lennart Lokstein (DC Saar), Sven Bake (DC Würzburg), Sven Jentzsch (Streitkultur e.V.) und Zoé Sandle (DC Freiburg) – wieder ein kleines Update des Regelwerks veröffentlicht. Diesmal geht es u.a. um die Öffnung der Zwischenrede, Entscheidungen bei Punktegleichstand auf Turnieren oder das Greifen der Privilegfrage.


Das neue Regelwerk

Die OPD-Webseite

Alle Änderungen werden hier durch die Regelkommission grob sortiert nach der Größe des Eingriffs besprochen:

Bislang waren sie dabei außen vor, künftig können die Teammitglieder auf der Schlussrede Zwischenreden halten. (Johanna Williams, Zoé Sandle und Robert Wiebalck auf der DDM 2024 © Tom Pincus)

Öffnung der Zwischenrede

  • Neuerung: Die Möglichkeit, Zwischenreden zu halten, wird für Schlussredner*innen geöffnet.
  • Regeländerung: “Die Zwischenreden werden von den Redner*innen der entgegengesetzten Fraktionen gehalten.” (A.4.2.c)
  • Begründung: Die alte Regelung wurde unseres Wissens nach mit der Logik begründet, dass sich die Anwesenden in einem Parlament wundern würden, wenn jemand auf eine Fraktionsfreie Rede antwortet, der die restliche Debatte noch nicht das Wort hatte. Wir halten diese Begründung für zu dünn und sehen auch sonst keine Einwände, um den Ausschluss der Schlussredner*innen zu rechtfertigen. Die Öffnung der Zwischenrede vereinfacht die Verständlichkeit des Formats und bietet Teams neue strategische Optionen.

Losentscheid bei Gleichstand auf Turnieren

  • Neuerung: Bei Punktgleichheit zwischen Teams und Redner*innen im Break oder zwischen Redner*innen in den KO-Runden entscheidet künftig das Los.
  • Regeländerung: “Diejenigen Teams, nach Abschluss der Vorrunden die meisten Punkte auf sich vereinigt haben, sind für die erste Ausscheidungsrunde als Fraktionen qualifiziert. Die punktbesten Redner*innen der übrigen Teams sind als Fraktionsfreie Redner*innen qualifiziert. Alle Teams und Redner*innen müssen zudem den Qualifikationsbedingungen für den Wettbewerbssieg entsprechen. Beim Punktgleichstand zwischen Teams oder zwischen Einzelredner*innen entscheidet das Los.” (C.2.2.a) / “In den Ausscheidungsrunden wird über die Qualifikation zur jeweils nächsten Runde im direkten Vergleich der Fraktionen entschieden. Die punktbesten Redner*innen eines Raumes, die nicht über ihre Fraktion weitergekommen sind, qualifizieren sich als Fraktionsfreier Redner*innen für die nächste Runde (bei Gleichstand entscheiden die aktuellen Einzelpunkte). Die übrigen Fraktionsfreien Redner*innen der nächsten Runde konstituieren sich aus den besten noch nicht weitergekommenen Redner*innen laut Einzelpunkten. Sollte hier Punktgleichheit bestehen, entscheidet das Los.” (C.2.2.c)
  • Begründung: Wie mit solchen Punktegleichständen zu verfahren ist, wurde bislang vom Regelwerk nicht abgedeckt und sorgte auf mehreren jüngeren Turnieren für Probleme. Auch nach längerer Diskussion haben wir kein Verfahren gefunden, dass wir erstens für sportlich gerechtfertigter und zweitens für ähnlich praktikabel im Turnieralltag halten, als schlicht zu losen. Um ein Beispiel zu nennen: Es wurde alternativ vorgeschlagen, zusätzliche Fraktionsfreie Reden zuzulassen. Das würde aber nur bei Einzelreden (nicht aber bei Teams) gehen, nicht mit beliebig vielen Redner*innen mit Gleichstand und würde neue Fairness-Fragen (Wer hält die schwierige vierte, wer die noch schwierigere fünfte Freie Rede? Wer landet in welchem Raum? Was ändern zusätzliche Reden an der Debattendynamik, z.B. an der Zeit für Schlussredner*innen, ihre Reden vorzubereiten?) aufwerfen. Am Ende stünde eine extrem lange und damit verwirrende Regel. Wer einen besseren Vorschlag hat, der beiden Kriterien (Fairness und Einfachheit) gerecht wird, kann ihn gerne in den Kommentaren auf der Achten Minute erläutern. Wir finden, dass mehrere Teams oder Redner*innen mit gleicher Punktzahl qua Definition gleich überzeugend waren und damit nur das Glück entscheiden sollte, wer weiterkommt.

Eintreten der Privilegfrage

  • Neuerung: Der Anspruch auf eine Privilegfrage besteht nun grundsätzlich, wenn die Gegenseite in ihren ersten beiden Reden keine Frage der Fraktion angenommen hat. 
  • Regeländerung: “Falls keine Frage einer Fraktion während der Eröffnungs- und Ergänzungsrede der Gegenseite angenommen wurde, erhält diese Fraktion während der Schlussrede der Gegenseite das Recht auf eine Privilegfrage. Eine Privilegfrage ist bei Angebot der Frage durch das Wort „Privilegfrage“ zu kennzeichnen und muss von den betroffenen Redenden innerhalb von 30 Sekunden angenommen werden. Präsident*innen setzen dieses Recht durch. Kennzeichnet keine*r der Fraktionsredner*innen vor Abschluss der fünften Minute eine Frage als Privilegfrage, so verfällt dieses Recht. Die Privilegfrage dient der Sicherstellung, dass ein Team fair bewertet werden kann. Ein taktischer Verzicht darauf, während der gegnerischen Eröffnungs- und Ergänzungsrede Fragen anzubieten, in der Hoffnung, eine Privilegfrage zu erhalten, ist eine offenkundige Schlechtleistung in der Interaktion. Privilegfragen dürfen nach Abschluss der fünften Minute nicht mehr eingefordert werden, um den betreffenden Redenden eine angemessene Gestaltung der Schlussrede zu gewährleisten. Besteht das Recht zur Privilegfrage, so kündigen die Präsident*innen dieses Recht vor Beginn der Rede an.” (A.4.3.g)
  • Begründung: Bisher bestand das Recht auf eine Privilegfrage nur, wenn zudem keine Zwischenrede gehalten werden konnte. Dies sorgte einerseits für Unklarheit über den Anwendungsfall und bot außerdem ein Schlupfloch, Interaktion in einigen Fällen weitestgehend zu verweigern und dem anderen Team damit Punkte zu klauen . Die neue Regel schafft deutlich mehr Klarheit sowohl in Anwendung als auch Bepunktung und sorgt zudem für mehr sportliche Fairness. 

Anpassungen zur Bindung des Antrags an das Thema und zu Nebendebatten

  • Neuerung: Es wurde präzisiert, in welchen Fällen Teams (nicht) an das Thema gebunden sind und in welchen Fällen Anträge (nicht) Nebendebatten auslösen dürfen.
  • Regeländerung: “Der Wortlaut der Frage bindet beide Fraktionen, er muss jedoch in der Debatte noch ausgelegt werden. Ein Antrag der Regierung darf über den Wortlaut der Frage (Beispiel „Soll die NPD verboten werden?“) nicht hinausgehen (etwa: „Rechte Parteien sollen verboten werden“), darf ihn aber auch nicht erheblich einschränken („Die NPD-Jugendorganisationen sollen verboten werden“). Über den Antrag hinausgehende, aber damit konsistente Maßnahmen oder Prinzipien („Andere Parteien sollten bei der gleichen Beweislast in der Zukunft auch verboten werden“) darf sie normativ vertreten, aber nicht beantragen. Dementsprechend hat der Antrag in seiner Formulierung der gestellten Frage zu entsprechen („Die NPD soll verboten werden“). Die Auslegung des Wortlauts in der Debatte ist die Konkretisierung der beantragten Maßnahme (hier: Beschreibung, was unter dem Verbot im Einzelnen zu verstehen ist.) oder der zu beurteilenden Entwicklung (im Falle eines antragsfreien Themas).” (A.3.2.b) / “Der Antrag darf nicht deutlich und unnötig strittiger sein als das Thema selbst und die Debatte dadurch vom Thema wegführen. Beispiel: In einer Debatte über die Einrichtung staatlich finanzierter Elitehochschulen, darf die Regierung zur Finanzierung nicht die vollständige Abschaffung der Arbeitslosenhilfe oder der Bundeswehr vorschlagen, da diese Vorschläge offenkundig kontroverser sind als das gestellte Thema und sich die Debatte damit von ihrer Frage unangemessen entfernen könnte. Hingegen wäre es bei einer Debatte über das bedingungslose Grundeinkommen oder ein verstaatlichtes Gesundheitssystem legitim, zur Finanzierung die vollständige Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und hohe Reichensteuern vorzuschlagen, da es sich in jedem Fall um kontroverse Maßnahmen handelt und sich ein Publikum die Frage der Finanzierung derart teurer Maßnahmen verstärkt stellt.” (A.3.2.d) / “Die Fraktion der Opposition kritisiert den Vorschlag der Regierung, ist aber nicht verpflichtet, ein eigenes Konzept zu präsentieren. Es kann jedoch der Überzeugung dienlich sein, Alternativen zum Antrag zu nennen. Solche Alternativen sollten nicht sinnvoll mit dem Antrag kompatibel sein. Auch die Opposition ist bei diesen formulierten Alternativen bzw. der eingenommenen Gegenposition an den Wortlaut der Frage gebunden. Sie darf aber ebenfalls darüberhinausgehende Maßnahmen oder Prinzipien normativ vertreten. Bei der Frage „Sollen wir flächendeckend islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen einführen?“ wäre es beispielsweise durchaus legitim, als Opposition den Sinn jeglichen öffentlichen Religionsunterrichts anzuzweifeln.” (A.3.3.b)
  • Begründung: Im alten Regeltext kamen Anträge und Begründungen von Anträgen, die Aufgaben von Regierung und Opposition, in den Regeln und den Beispiel etwas durcheinander. Wir glauben, sinnvoll (und die gelebte Praxis) ist: (1) Regierung und Opposition sind in der Formulierung ihrer (Gegen-)Anträge und im Bezug ihrer Reden an den Wortlaut der Frage gebunden. Wenn das Thema die Einführung eines bedingungsloses Grundeinkommens ist, sollte die Debatte nicht über das Thema hinausgehen (komplett gleiche Gehälter), noch es unnötig einschränken (bedingtes Grundeinkommen). (2) Die Ausgestaltung der (Gegen-)Anträge sollte dabei nicht unnötig von der Debatte ablenken, aber auch sinnvolle Fragen der Finanzierung beantworten. Beispielsweise wäre es in der Debatte zum bedingungslosen Grundeinkommen legitim, eine Abschaffung aller anderen sozialen Absicherungen und eine hohe Reichensteuer als Finanzierung vorzuschlagen, weil es sich um ähnlich kontroverse Maßnahmen handelt und sich beim Grundeinkommen die Frage der Finanzierung in besonderem Maße stellt. In einer Debatte zur Einführung von Eliteschulen wäre hingegen der Vorschlag, alle Sozialsysteme zur Finanzierung abzuschaffen, eine unnötige, kontroverse Nebendebatte die komplett von der Debatte wegfüghrt und somit falsche Antrags-Ausgestaltung.  (3) Legitim ist jedoch, argumentative Prinzipien zu vertreten, die über das Thema hinausgehen. So könnte eine Regierung sagen, dass sie Gehaltsgleichheit gut findet, das bedingungslose Grundeinkommen zumindest als Schritt in diese Richtung gut findet und auch nichts gegen weitere Maßnahmen in diese Richtung hätte (das nur in dieser Debatte nicht behandeln will). Oder die Opposition könnte allgemein vertreten, dass im Sozialsystem “Fördern und Fordern” gelten muss, dass sie deswegen aber spezifisch mit dem bedingungslosen Grundeinkommen nicht einverstanden ist. Diese drei Aspekte (1-3) wollten wir im Regelwerk eindeutiger zum Ausdruck bringen.

Weniger Ankündigungen von Zeitsignalen

  • Neuerung: Die Maßgabe, dass jedes Zeitsignal 10 Sekunden vorher angezeigt werden muss, wird abgeschafft. Weiterhin muss der Hammer/die Hand 5 Sekunden vor Ende des Redezeitpuffers (7:15, 3:45) gehoben werden, damit der Abzug vergeben werden kann. 
  • Regeländerung: “Bei der Durchsetzung der Redezeiten tut eiserne Strenge Not. Präsident*innen sollten bei jedem Hammerschlag zunächst 10 Sekunden zuvor den Hammer anheben und damit den Redenden signalisieren, dass das Signal demnächst ertönen wird. Vor dem Glockenschlag am Ende des Redezeitpuffers müssen Präsident*innen die Glocke mindestens 5 Sekunden vor dem Läuten die Glocke anheben. Wird die Glocke nicht rechtzeitig gehoben, kann kein Abzug vergeben werden, es sei denn, die Rede hält noch bis 5 Sekunden nach dem Erheben der Glocke an.”
  • Begründung: Die Regel ist schon lange nicht mehr Teil der gelebten Praxis und wenn sie doch angewendet wird, kostet sie Jurierende viel Zeit und auch Aufwand (gerade, wenn keine dezidierten Präsident*innen zur Verfügung stehen).  Weiterhin kann es zu Unklarheiten am Ende des Redezeitenpuffers kommen, wenn der Hammer bereits 10 Sekunden vor Ende gehoben wird.

Modernisierung der Rollenbeschreibung der Ergänzungsrede

  • Neuerung: Rollenbeschreibungen, dass sich die Ergänzungsrede durch die Zusammenfassung für Fraktionsfreie Redner*innen und durch das Stellen von Zwischenfragen hervorhebt, wurden gestrichen.
  • Regeländerung: “Die Ergänzungsreden von Regierung und Opposition fügen den Argumenten ihrer Eröffnungsreden weitere hinzu, vertiefen die bereits vorgetragenen Gesichtspunkte und widerlegen Argumente der Gegenseite.” (A.3.4.a)
  • Begründung: Es gibt kein Teammitglied, das in besonderem Maße Zwischenfragen stellen muss; das ist eine allgemeine Teamaufgabe. Die Aufgabe, dass Ergänzungsreden besonders stark an die Fraktionsfreien Redner*innen plädieren, wird in OPD-Reden schon lange nicht mehr aktiv gelebt. Die Fraktionsfreien gehören laut Regelwerk allgemein zum Publikum, an das appelliert wird.

Klarstellung zur Einzelredekategorie Auftreten

  • Neuerung: In der Beschreibung der Kategorie wurden Proxemik (Positionierung und Bewegung im Raum, Distanzregulierung) und Miremik (Blickführung) aufgenommen.
  • Regeländerung: “Auftreten bewertet, inwiefern die optische Präsenz der Redenden zur Überzeugung des Publikums beiträgt. Ein gutes Auftreten unterstützt die verbale Botschaft der Redenden mit authentischer Begleitung in Haltung, Stand und Bewegung im Raum, Gestik, Mimik und Blick. Wichtig ist nicht, was die Redenden machen, sondern, ob es zur Rede passt und ob es dabei hilft, von der eigenen Seite zu überzeugen.” (B.1.3.d)
  • Begründung: Die Änderung schafft mehr Klarheit in Bezug auf die Bewertung der Kategorie. Wir sind der Auffassung, dass unter “Auftreten” und “optische Präsenz” mehr Aspekte aus dem Bereich nonverbaler Kommunikation fallen, als bislang aufgeführt wurden.

Klarstellung zu den Adressaten der Überzeugung

  • Neuerung: Es wird einheitlich festgestellt, dass Jurierende, Präsident*innen und Zuschauer*innen Adressaten der Überzeugung sind, nicht aber “alle Anwesenden im Raum.”
  • Regeländerung: “Jede anwesende Person gehört zum Publikum. Debattenexterne Zuschauer*innen sind Teil des Publikums. Fraktionsfreie Redner*innen fungieren gleichsam als Repräsentation der Öffentlichkeit und sind Teil des Publikums. Gleiches gilt für Jurierende; sie sind allerdings nur als Person und nicht in der Jurierenden-Rolle anwesend, sie werden also wie normales Publikum adressiert. Präsident*innen leiten offiziell die Debatte und dürfen somit als solche adressiert werden.” (B.2.3.b)
  • Begründung: Bislang gab es eine Spannung zwischen der allgemeinen Regel, alle Anwesenden wären Teil des Publikums (und damit Adressaten der Überzeugung) und einer Regel, die dezidiert Fraktionsfreie Redner*innen, Jury etc. als Adressaten der Überzeugung hervorhob. Eine Fraktion appelliert in einer Debatte nicht um die Zustimmung der anderen Fraktion (daher ist diese nicht Adressat der Überzeugung), sondern von unbeteiligten Dritten und den ungebundenen Abgeordneten im Parlament, insofern macht die letztere Regel mehr Sinn.

Kleinere Anpassungen im Abschnitt zu Themen

  • Neuerung: Die Reihenfolge der Regeln im Bereich A.1. (Das Thema) wurde geändert. Nicht-Antragsthemen werden nicht mehr “Prinzipienthemen”, sondern “antragsfreie Themen” genannt. Die Beispielthemen wurden teilweise anders formuliert. Der Satz “tertium not datur” wurde durch eine deutsche Formulierung ersetzt.
  • Begründung: Der Abschnitt soll etwas leichter und intuitiver zu lesen sein. Alte Beispielthemen benutzten z.T. Operatoren, die nicht mehr gängig sind (z.B. “Brauchen wir…?”). Die Bezeichnung “Prinzipienthemen” impliziert fälschlicherweise, in anderen Themen würde es nicht um Prinzipien gehen (oder umgekehrt bei solchen Themen nur im Prinzipien); aus gleichen Gründen wurde auch der in BPS übliche Begriff “Analysethemen” vermieden.

Sonstige kleine Änderungen

  • Neuerung: (1) Im Bereich A wurde entfernt, dass das Debattenthema spezifisch für die Fraktionsfreien Redner*innen verkündet wird. (2) Es wird künftig offengelassen, ob die zusätzlichen fünf Minuten Jurierzeit zum Zusammenrechnen der Punkte für die Zeit vor oder nach der Jurierdiskussion bestimmt sind. (3) Ein falscher Querverweis in B.1.4 wurde korrigiert.
  • Begründung: (1) Dass spezifisch Fraktionsfreie Redner*innen das Thema erst zu Beginn der Debatte erfahren, ist eine turnierspezifische Regel und gehört deshalb in den Abschnitt C. Auf normalen Clubabenden ist es üblich, dass alle Teilnehmenden schon vor der Debatte (und Einteilung der Teams) wissen, was debattiert wird. (2) Dass Zeit für das Zusammenrechnen der Punkte eingeplant wird, finden wir nach wie vor sinnvoll. Wir glauben aber, dass in der gelebten Jurierpraxis diese Zeit eher vor der Jurierdiskussion (von einzelnen Juror*innen) und nicht danach (zur Mittelung der Punkte) verwendet wird, da letzteres inzwischen oft die Software übernimmt. (3) Falsche Querverweise sind blöd.