Regeländerungen am OPD-Regelwerk

Nach längerer Pause hat vor kurzem die Regelkommission der OPD getagt, um einige Anregungen und Erfahrungen der letzten Jahre zu diskutieren und über Regelanpassungen abzustimmen. Im Sinne vollständiger Transparenz möchte ich diese Änderungen, die sich auch auf der OPD-Service-Seite wiederfinden, im Namen der Regelkommission kurz erläutern. Auf der OPD-Serviceseite können überarbeitete Regelwerke, Präsentation, Laufzettel etc. heruntergeladen werden. Auf einigen Dokumenten wurden auch optische Anpassungen vorgenommen.

  1. Betrifft Regelwerk C.3.3
    Änderung: Der Gebrauch elektronischer Hilfsmittel ist nicht mehr grundsätzlich untersagt, sondern wird vom Ausrichter bestimmt.
    Was war das Problem? Die Regel stammte aus einer Zeit, in der ein internetfähiger Laptop ein Luxusartikel war. Wir wollten garantieren, dass die Vorbereitung einkommensunabhängig fair ist. Heute kann ich mit jedem besseren Telefon auf Wikipedia zugreifen. Das kann man für die Debattenvorbereitung blöd finden, oder auch nicht. Es ist aber kein Problem der Fairness mehr, dass die Regeln zu lösen haben, sondern eine Frage des Geschmacks, die der Turnierausrichter entscheiden kann. Wichtig ist lediglich, dass ein Turnierausrichter, der sich für ein Verbot entscheidet, dies auch konsequent überwacht. (Was sich im Übrigen auf den letzten Turnieren bei vollständigen Verboten als praktisch sehr schwierig erwiesen hat.)
  2. Betrifft B.2.5
    Änderung: Die Generalopposition ist abgeschafft.
    Was war das Problem? Die Generalopposition – so sinnvoll sie in der Theorie auch sein mochte – wurde viel zu häufig missbraucht. Wir haben die Generalopposition eingeführt, um den Fraktionsfreien Rednern in der (sehr seltenen) Situation des „Rechts Überholens“ der Opposition die Möglichkeit einer alternativen Positionierung zu geben. Auf diese Positionierung sollten dann beide Seiten mit Zwischenfragen und vor allem Zwischenreden reagieren können. Es hat sich aber herausgestellt, dass die entsprechenden Situationen tatsächlich extrem selten sind und – gravierender – sich viel zu häufig Redner, insbesondere in Finalrunden, dazu berufen fühlten mal „kreativ“ zu sein und in Generalopposition zu geben. Aus subjektiver Perspektive mag das jeweils originell sein, aber über die gesamte Debattierlandschaft gerechnet führte es zu schlechteren Debatten. Das theoretisch sinnvolle Mittel hatte praktisch mehr Nachteile als Nutzen und wird daher abgeschafft. Einen Teil des Bereichs fangen wir aber mit Anpassung 2b) wieder ab.
    2b) Betrifft B.4.2

    Änderung: Auf Antrag darf ausnahmsweise auch die „eigene“ Seite eine Zwischenrede halten.
    Problem: Mit dem Ende der Generalopposition kann es sehr vereinzelt wieder zu Situationen des Typus „Ich bin gegen den Antrag der Regierung, aber aus fundamental anderen Gründen als die Opposition.“ kommen. Falls diese Fraktionsfreien Reden substantiell gegen die „eigene“ Seite (in der Regel die Opposition) verstoßen und diese schwächen oder substantiell hinterfragen, dann darf die Opposition auf Antrag an den Präsidenten eine weitere Zwischenrede halten. Der Präsident entscheidet über diesen Antrag dann ohne Begründung und ohne Rücksprache und lehnt ihn im Zweifelsfall ab. Dieses Mittel ist (wie ehemals die Generalopposition) nur für Ausnahmesituation gedacht, ein Missbrauch kann aber (im Gegensatz zur ehemaligen Generalopposition) so vom Präsidenten verhindert werden.
  3. Betrifft B.4.3.3
    Änderung: Wenn ein Team bis zum Schlussredner keine Zwischenfrage gestellt und keine Zwischenrede gehalten hat, darf es in der letzten gegnerischen Rede eine Privilegfrage stellen, die nicht abgelehnt werden kann.
    Problem: In letzter Zeit geisterte immer mal wieder das Gerücht einer „OPD-Falle“ durch die Turniere: Wenn keine Zwischenrede gehalten wurde, zählen die Punkte der Zwischenfragen – was aber tun, wenn auch keine Zwischenfrage des Teams angenommen wurde? Theoretisch ist die Antwort einfach: Die Zwischenrufe (die einem niemand nehmen kann) greifen für alle drei Kategorien. Praktisch ist dies für viele Juroren aber eine schwer zu bewertende Kategorie. Um dieses Problem zu lösen (wenn man so will: die „OPD-Falle“ abzuschaffen) und gleichzeitig einen zusätzlich Anreiz zu schaffen, in den ersten Reden nicht nur Fraktionsfreie Fragen anzunehmen, wird die Privilegfrage eingeführt – die im Übrigen nicht mit der gleichnamigen Frage im Wartburgformat zu verwechseln ist!Bis hierher die Regelanpassungen, die eine gewisse Auswirkung auf die praktische Debatte zeigen mögen. Die verbleibenden fünf Änderungen haben einen noch geringeren Umfang und sind eher an den Regelconnoisseur gerichtet:
  4. Betrifft B.4.3.2
    Änderung: Es wird nicht mehr automatisch nachgefragt, ob die Frage angenommen wird, wenn der Redner einen Frager mehr als 30 Sekunden stehen lässt.
    Problem: Die Regelung war in ihrer rigiden Form schlicht unnötig und hat zu häufigen Störungen im Debattenfluss geführt. Es ist nun eine soll-Regelung, die der Präsident im Rahmen seiner allgemeinen Debattenhoheit anmahnen kann.
  5. Betrifft B.3.5 (OPD-Kommentar)
    Änderung: Zwischenfragen, die in den 6’-Hammerschlag hineinreichen, werden nicht mehr in Zwischenrufe umgewandelt, sondern dürfen als Zwischenfragen zu Ende gestellt werden.
    Problem: Wiederum theoretisch sinnvoll, aber praktisch für viele zu kompliziert. Wer als Redner eine Frage erst nach 5:45 annimmt, muss mit den Konsequenzen für seine geschützte Zeit leben.
  6. Betrifft D.1.3.6
    Änderung: Abzüge werden nicht mehr einstimmig, sondern mit qualifizierter Mehrheit (2/3 inkl. Hauptjuror) gegeben.
    Problem: Die Abzüge werden mit Recht sehr restriktiv behandelt. Vereinzelt ist es aber auch bei eindeutig gerechtfertigten Abzügen zu einer übermäßigen Blockade (meist unerfahrener Juroren) gekommen. Dem wollen wir durch eine leichte Liberalisierung der Abzugsregeln entgegenwirken.
  7. Betrifft D.1.3.6 (OPD-Kommentar)
    Änderung: Klarstellung des unmittelbaren Punktabzuges bei Zeitüberschreitung.
    Problem: Man sollte es angesichts der teilweise vorherrschenden Verwirrung nicht glauben, aber im Regelwerk war die Abzugsfrage bei Redezeitüberschreitung schon immer sehr klar geregelt. Jetzt ist es noch ein bisschen deutlicher: Wer die Glocke hört und nicht in minimaler Reaktionszeit verstummt, der hat sich für einen Abzug qualifiziert. 7:00 bis 7:15 sind nicht das Fahren auf Reservetank, sondern das Ausrollen zur Tankstelle. Wer über 7:15 redet, muss schieben.
  8. Betrifft D.1.3.3. und D.1.4.3
    Änderung: Klarstellungen, welche Verhaltensweisen in der Regel als unsportlich betrachtet werden und in der Kontaktfähigkeit oder Überzeugungskraft als Schlechtleistung bewertet werden. Dies sind dauerhaftes „Stehenlassen“ (Kontaktfähigkeit), Aufbauen einer „Abseitsfalle“ und respektloses „Geschwätz“ im Team während der Rede eines Gegners (beide Überzeugungskraft).
    Was war das Problem? Der Nachteil dieses Verhaltens, dass in letzter Zeit immer häufiger vorgekommen ist, ist offensichtlich. Die Kommentarergänzungen sind hier nur eine Handreichung und Erinnerung an Juroren, dass sie unsportlichem Verhalten entgegenwirken können.

Wenn Ihr Fragen zu den Regeländerungen oder Regeln und Materialien ganz allgemein habt, dann sagt uns bitte Bescheid – wir helfen gern. Eine ganze Reihe von Hilfestellungen finden sich zudem auf der Streitkulturwebsite (opd.streitkultur.net) und im (mittlerweile etwas in die Tage gekommenen aber immer noch recht nützlichen) OPD Handbuch.

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  1. […] zur Änderung im OPD-Regelwerk wurden auch die Präsentationen überarbeitet, die zur Erläuterung von OPD-Regeln und zur Schulung […]

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